













Umweltschutz
Zusammengefasst lässt sich Umweltschutz als die Summe aller Ziele und Maßnahmen zur Verminderung und zur Vermeidung von Umweltbelastungen definieren. Ziel ist die Erhaltung einer natürlichen Lebensgrundlage und eines funktionierenden Naturhaushaltes.
Umweltschutz betrifft uns alle. Sooft wir diesen Satz auch schon gelesen und gehört haben, sooft neigen wir dazu, ihn an den Rad unseres Bewusstseins zu verdrängen. Dabei werden wir täglich mit dem Thema Umweltschutz bewusst oder unbewusst konfrontiert. Ebenso bietet sich jedem Einzelnen täglich eine Vielzahl von Möglichkeiten, selbst aktiv Umweltschutz zu betreiben. Dies kann oftmals sogar ohne jeden Aufwand und ohne einen Verlust von Lebensqualität passieren.
Umweltschutz lässt sich in mehrere Bereiche einteilen. So gibt es etwa den medialen Umweltschutz, also den Schutz der Elemente Luft, Wasser und Boden. Der kausale Umweltschutz befasst sich mit der Vorbeugung gegen Gefahren. Zum Bereich des vitalen Umweltschutzes zählen etwa der Naturschutz, der Landschaftsschutz oder der Waldschutz. Der integrierte Umweltschutz besteht aus Teilaspekten wie Arbeitsschutz, technischer Sicherheit und Gesundheitsrecht. Ferner sind noch bekannt: Immissionsschutz, Strahlenschutz, Landschaftspflege und Naturschutz, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung, Abfallvermeidung, Atomschutz und unzählige weitere Teilbereiche.
Der Bedarf an umweltrelevanten Informationen steigt mit der stetig wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes. Da immer mehr und immer detailliertere Daten erhoben werden, müssen diese Datenmengen sortiert, gespeichert und für andere Personen oder Organisationen zugänglich gemacht werden. Dies geschieht durch Umweltdatenbanken. Solche Umweltdatenbanken dienen zur Verschaffung eines Überblicks über zahlreiche Aktivitäten und Unternehmen in diesem Bereich und erfassen oftmals exakte Daten mehrerer Länder sowie unterschiedliche Teilbereiche.
Das 1974 gegründete Umweltbundesamt stellt Deutschlands zentrale Umweltbehörde dar. Der Grundsatz der Behörde lautet: Für Mensch und Umwelt. Die Aufgaben sind gesetzlich geregelt und können in drei Hauptaufgabengebiete eingeteilt werden. Erstes Aufgabengebiet ist die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung und ihrer Teilorganisationen wie den Bundesministerien für Umwelt, für Forschung, für Gesundheit, für Verkehr sowie für Bau- und Stadtentwicklung. Zweites Aufgabengebiet ist der praktische Vollzug der geltenden Umweltgesetze. Dazu zählen beispielsweise die Zulassung von Chemikalien, Pflanzenschutz- und Arzneimitteln oder die Abwicklung des Emissionshandels. Drittes Aufgabengebiet ist die Information der breiten Öffentlichkeit zum Thema Umweltschutz.
1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründet. Es wird auch als Bundesumweltministerium bezeichnet. In seinen Zuständigkeitsbereich fällt die Umweltpolitik des Bundes innerhalb der Bundesregierung. Nicht ganz zufällig ist das Gründungsjahr mit jedem der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl identisch. Mit der Gründung des neuen Ministeriums wollte man, nur wenige Wochen nach dem schweren Unglück, die Zuständigkeiten in einer Stelle bündeln. Bis dahin war das Thema Umweltschutz auf mehrere Ressorts, nämlich das Gesundheits-, das Landwirtschafts- und das Innenministerium, verteilt.
Umweltschutz betrifft uns alle. Sooft wir diesen Satz auch schon gelesen und gehört haben, sooft neigen wir dazu, ihn an den Rad unseres Bewusstseins zu verdrängen. Dabei werden wir täglich mit dem Thema Umweltschutz bewusst oder unbewusst konfrontiert. Ebenso bietet sich jedem Einzelnen täglich eine Vielzahl von Möglichkeiten, selbst aktiv Umweltschutz zu betreiben. Dies kann oftmals sogar ohne jeden Aufwand und ohne einen Verlust von Lebensqualität passieren.
Umweltschutz lässt sich in mehrere Bereiche einteilen. So gibt es etwa den medialen Umweltschutz, also den Schutz der Elemente Luft, Wasser und Boden. Der kausale Umweltschutz befasst sich mit der Vorbeugung gegen Gefahren. Zum Bereich des vitalen Umweltschutzes zählen etwa der Naturschutz, der Landschaftsschutz oder der Waldschutz. Der integrierte Umweltschutz besteht aus Teilaspekten wie Arbeitsschutz, technischer Sicherheit und Gesundheitsrecht. Ferner sind noch bekannt: Immissionsschutz, Strahlenschutz, Landschaftspflege und Naturschutz, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung, Abfallvermeidung, Atomschutz und unzählige weitere Teilbereiche.
Der Bedarf an umweltrelevanten Informationen steigt mit der stetig wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes. Da immer mehr und immer detailliertere Daten erhoben werden, müssen diese Datenmengen sortiert, gespeichert und für andere Personen oder Organisationen zugänglich gemacht werden. Dies geschieht durch Umweltdatenbanken. Solche Umweltdatenbanken dienen zur Verschaffung eines Überblicks über zahlreiche Aktivitäten und Unternehmen in diesem Bereich und erfassen oftmals exakte Daten mehrerer Länder sowie unterschiedliche Teilbereiche.
Das 1974 gegründete Umweltbundesamt stellt Deutschlands zentrale Umweltbehörde dar. Der Grundsatz der Behörde lautet: Für Mensch und Umwelt. Die Aufgaben sind gesetzlich geregelt und können in drei Hauptaufgabengebiete eingeteilt werden. Erstes Aufgabengebiet ist die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung und ihrer Teilorganisationen wie den Bundesministerien für Umwelt, für Forschung, für Gesundheit, für Verkehr sowie für Bau- und Stadtentwicklung. Zweites Aufgabengebiet ist der praktische Vollzug der geltenden Umweltgesetze. Dazu zählen beispielsweise die Zulassung von Chemikalien, Pflanzenschutz- und Arzneimitteln oder die Abwicklung des Emissionshandels. Drittes Aufgabengebiet ist die Information der breiten Öffentlichkeit zum Thema Umweltschutz.
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