













Qualitätsfaktor
Der Qualitätsfaktor wird seit 1990 eigentlich „Strahlenwichtungsfaktor“ genannt. Dieser aus dem Strahlenschutz stammende Begriff ist in der Strahlenschutzverordnung der Bundesrepublik Deutschland verankert. Er ist wichtig, um die sogenannte „Äquivalenzdosis“ auszurechnen. Die Äquivalenzdosis ist die Strahlenbelastung. Der Strahlenwichtungsfaktor multipliziert mit der Energiedosis ist die Äquivalenzdosis. Er ist dimensionslos, hat also keine Einheit. Die Äquivalenzdosis wird in der Einheit Sievert angegeben, benannt nach dem schwedischen Physiker Rolf Sievert. Die Energiedosis wird in Joule pro Kilogramm angegeben.
Der Strahlenwichtungsfaktor wird der Einfachheit halber benutzt. Er ist gedacht für Gesetze und Verordnungen und somit politisch festgelegt. Eigentlich wird die Relative Biologische Wirksamkeit an seiner Stelle benutzt (RBW), da sie experimentell ermittelt wurde und somit genauer ist und teilweise erheblich vom Qualitätsfaktor abweichen kann. Der Strahlenwichtungsfaktor ist jedoch einfacher zu benutzen aus Zeit- und Geldgründen und ist in vielen Fällen auch völlig ausreichend.
Der RBW bzw. Strahlenwichtungsfaktor wird dazu benutzt, die biologische Wirksamkeit, also die Auswirkungen von (radioaktiven) Strahlen auf den Körper zu beschreiben und zwischen den Strahlungsarten zu unterscheiden. Dies ist wichtig, um der Strahlenschutzverordnung zu entsprechen und die Grenzwerte für Strahlenbelastung ausrechnen zu können.
Strahlenschutz ist sehr wichtig, um keine Schäden zu nehmen oder sogar an einer erhöhten Belastung durch Radioaktivität zu sterben. Besonders für Menschen in Atomkraftwerken und an medizinischen Geräten wie z.B. an Röntgengeräten, aber auch für Menschen, die der Strahlenbelastung von Sendemasten ausgesetzt sind, ist er deshalb von Bedeutsamkeit.
Die Auswirkungen von Strahlenbelastungen werden an Tieren und Zellkulturen getestet und nicht zuletzt durch Studien über die Überlebenden von Nagasaki und Hiroshima. Auch Patienten, die durch Strahlentherapie behandelt werden, können Forschungszwecken dienen.
Die Auswirkungen von ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung können Verbrennungen, Tumore, Mutationen und der Tod sein. Deswegen schreibt das Strahlenschutzgesetz vor, die Strahlenbelastung von nicht-natürlichen Quellen für die Bürger so gering wie möglich zu halten und wenn es geht zu vermeiden. Pro Jahr darf ein Mensch in Deutschland maximal einer Belastung von einem Milli-Sievert ausgeliefert sein. Für oben genannte Berufsgruppen gilt eine Maximal-Aufnahmedosis von 20 mSv pro Jahr und 400 mSv pro Lebenszeit.
Jeder Mensch sollte selbstverantwortlich seine persönliche Strahlenbelastung so gering wie möglich halten. Auch die Belastung durch UV-Licht gehört dazu. Man sollte also nicht zu lange ungeschützt in der Sonne stehen und Solarien meiden. Die Ansiedlung in der unmittelbaren Nähe eines Sendemastes oder die übertriebene Anwendung von Mobiltelefonen sind ebenfalls nicht zu empfehlen. In der Nähe von einem Atomkraftwerk zu wohnen kann ebenfalls ein Risiko darstellen, was allerdings beispielsweise von Energieunternehmen häufig bestritten wird. Wichtig ist auch, sich nicht unnötig röntgen zu lassen, sondern seinen Arzt auf auf mögliche Alternativen zum Röntgen anzusprechen und auf jeden Fall einen Röntgenpass zu führen.
Der Strahlenwichtungsfaktor wird der Einfachheit halber benutzt. Er ist gedacht für Gesetze und Verordnungen und somit politisch festgelegt. Eigentlich wird die Relative Biologische Wirksamkeit an seiner Stelle benutzt (RBW), da sie experimentell ermittelt wurde und somit genauer ist und teilweise erheblich vom Qualitätsfaktor abweichen kann. Der Strahlenwichtungsfaktor ist jedoch einfacher zu benutzen aus Zeit- und Geldgründen und ist in vielen Fällen auch völlig ausreichend.
Der RBW bzw. Strahlenwichtungsfaktor wird dazu benutzt, die biologische Wirksamkeit, also die Auswirkungen von (radioaktiven) Strahlen auf den Körper zu beschreiben und zwischen den Strahlungsarten zu unterscheiden. Dies ist wichtig, um der Strahlenschutzverordnung zu entsprechen und die Grenzwerte für Strahlenbelastung ausrechnen zu können.
Strahlenschutz ist sehr wichtig, um keine Schäden zu nehmen oder sogar an einer erhöhten Belastung durch Radioaktivität zu sterben. Besonders für Menschen in Atomkraftwerken und an medizinischen Geräten wie z.B. an Röntgengeräten, aber auch für Menschen, die der Strahlenbelastung von Sendemasten ausgesetzt sind, ist er deshalb von Bedeutsamkeit.
Die Auswirkungen von Strahlenbelastungen werden an Tieren und Zellkulturen getestet und nicht zuletzt durch Studien über die Überlebenden von Nagasaki und Hiroshima. Auch Patienten, die durch Strahlentherapie behandelt werden, können Forschungszwecken dienen.
Die Auswirkungen von ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung können Verbrennungen, Tumore, Mutationen und der Tod sein. Deswegen schreibt das Strahlenschutzgesetz vor, die Strahlenbelastung von nicht-natürlichen Quellen für die Bürger so gering wie möglich zu halten und wenn es geht zu vermeiden. Pro Jahr darf ein Mensch in Deutschland maximal einer Belastung von einem Milli-Sievert ausgeliefert sein. Für oben genannte Berufsgruppen gilt eine Maximal-Aufnahmedosis von 20 mSv pro Jahr und 400 mSv pro Lebenszeit.
Jeder Mensch sollte selbstverantwortlich seine persönliche Strahlenbelastung so gering wie möglich halten. Auch die Belastung durch UV-Licht gehört dazu. Man sollte also nicht zu lange ungeschützt in der Sonne stehen und Solarien meiden. Die Ansiedlung in der unmittelbaren Nähe eines Sendemastes oder die übertriebene Anwendung von Mobiltelefonen sind ebenfalls nicht zu empfehlen. In der Nähe von einem Atomkraftwerk zu wohnen kann ebenfalls ein Risiko darstellen, was allerdings beispielsweise von Energieunternehmen häufig bestritten wird. Wichtig ist auch, sich nicht unnötig röntgen zu lassen, sondern seinen Arzt auf auf mögliche Alternativen zum Röntgen anzusprechen und auf jeden Fall einen Röntgenpass zu führen.
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