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Green-Economy.de - Lexikon - Fernwärme
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Fernwärme
Unter dem Begriff „Fernwärme“ versteht man eine Wärmelieferung zur Versorgung von Gebäuden mit Wärme und Warmwasser. Der Transport der thermischen Energie erfolgt dabei in einem wärmegedämmten Rohrsystem, welches überwiegend erdverlegt ist, teilweise werden jedoch auch Freileitungen zum Transport von Fernwärme verwendet. Auf diese Art und Weise kann man ganze Siedlungen und Ortschaften von einem zentralen Erzeuger aus mit Warmwasser und Wärme versorgen, wodurch Energie bei der Erzeugung gespart wird.

Die Idee, Fernwärme in größerem Umfang und kommerziell zu nutzen, entstand gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Durch die Verringerung der Anzahl der Feuerstätten in den Innenstädten wurde die Gefahr von Bränden gemindert und der Verschmutzung durch Kohle und Asche Einhalt geboten.
Wasser ist dabei ein ideales Medium zum Transport von thermischer Energie und wird in flüssigem sowie gasförmigem Zustand sehr häufig genutzt.

Die Dampfnetze werden allmählich durch Heißwasser-Netze abgelöst, da deren Betrieb sowohl wirtschaftlicher als auch sicherer ist. Das Wasser wird beim Transport von Fernwärme als Medium für thermische Energie in wärmegedämmten Rohrleitungen in einem kontinuierlichen Kreislauf gefördert und ist aufgrund der Korrosionsgefahr entkalkt. Außerdem wird ein geringer Salzgehalt des Wassers angestrebt.

Übliche Betriebstemperaturen für den Vorlauf in einem mit Heißwasser betriebenen Fernwärmenetz sind 80 bis 130 Grad Celsius bei einem Betriebsdruck von 1,6 bis 2,5 MPa (das entspricht 16-25 Bar). In kleineren Fernwärmenetzen mit niedrigeren Vorlauftemperaturen von 80–90 Grad Celsius wird teilweise auch mit geringerem Betriebsdruck von 0,4 bis 1 MPa (4–10 Bar) gearbeitet.

Bei der Verlegung der Rohrnetze für Fernwärme ist insbesondere zu beachten, dass eine Warmwassertemperatur von mindestens 60 °C aufrecht erhalten wird. Dabei ist insbesondere die Bodenbeschaffenheit sowie der ideale Rohrdurchmesser und die Wärmedämmung zu berücksichtigen, eventuelle Druckunterschiede in den Netzabschnitten sollten ebenfalls nicht ignoriert werden, um einen idealen Streckenverlauf zu ermöglichen.

Die Fernwärme spielt, trotz ihrer zahlreichen Vorteile, im deutschen Energiemarkt jedoch nur eine tendenziell eher unbedeutende Nebenrolle. In den östlichen Bundesländern werden 32 Prozent der Haushalte mit Fernwärme versorgt, wohingegen es in den westlichen Bundesländern nur 9 Prozent aller Haushalte sind. Zur Einbindung der Fernwärme ins Rechtssystem hat der deutsche Bundesgerichtshof folgende Definition verfasst: „Wird aus einer nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehenden Heizungsanlage von einem Dritten nach unternehmenswirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig Wärme produziert und an andere geliefert, so handelt es sich um Fernwärme. Auf die Nähe der Anlage zu dem versorgenden Gebäude oder das Vorhandensein eines größeren Leitungsnetzes kommt es nicht an.“ Die Grundlage zur Nutzung von Fernwärme bildet dann letztlich immer auch ein sogenannter „Wärmeliefervertrag“.
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