













Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist ein Bestandteil des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (meist nur mit „EEG“ abgekürzt), welches am 01.04.2004 verabschiedet wurde und später in Kraft trat. Darin ist sowohl die Höhe der Einspeisevergütung als auch die Dauer der Zahlung festgelegt worden. Das Gesetz fördert die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie. Vorläufer des EGG war das Stromeinspeisungsgesetz vom 07. Dezember 1990. 47 Staaten haben dieses deutsche Gesetz als Erfolgsmodell angesehen und es deshalb übernommen.
Wer sich eine Solaranlage kauft erhält eine Vergütung für den in das Netz der Energieversorgungsunternehmen eingespeisten Strom aus regenerativen Energien, aber auch die Betreiber von Windkraftanlagen erhalten eine Einspeisevergütung gemäß dem EEG. Die Erzeuger von Solarstrom erhalten eine Grundvergütung in Höhe von 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Es gibt darauf noch Zuschläge, die abhängig von dem Standort und der Bauart der Anlage sind sowie davon, wie viel Kilowatt Leistung insgesamt eingespeist werden.
Durch dieses Gesetz wird den Betreibern einer erneuerbaren Energieanlage die Einspeisevergütung über mindestens 15 Jahre garantiert. Die Netzbetreiber werden im Gegenzug von staatlicher Seite dazu gezwungen, den „sauberen Strom“ bevorzugt abzunehmen, ihn ins Stromnetz einzuspeisen und die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung an den Erzeuger zu entrichten.
Ziel der Einspeisevergütung und des EEG ist es, den Verbrauch von fossilen Energien, wie Kohle, Erdöl, Erdgas und Kernkraft zu verringern und damit auch die Abhängigkeit von diesen fossilen Energieträgern. Der Klima- und Umweltschutz steht dabei natürlich an erster Stelle. Die zusätzliche Gewinnung von sauberer Energie ermöglicht auch die längere Nutzung von fossilen Energien, da diese so nicht weniger genutzt werden. Dies ist sehr sinnvoll, denn im Gegensatz zu erneuerbaren Energieträgern wie Wind oder Solarenergie stehen fossile Energieträger nicht unbegrenzt zur Verfügung.
Die Einspeisevergütung sinkt jährlich um ein paar Prozent („Degression“). Damit sollen die Hersteller dazu angehalten werden, ihre Anlagen kostengünstiger und effizienter zu betreiben, um langfristig unabhängig von Förderungen zu werden, was die Haushaltskasse des Bundes natürlich auch entlasten soll. Geplant ist, dass die Herstellung von sauberem Strom in einigen Jahren für jeden bezahlbar und damit attraktiv ist.
Aktuell wird darüber diskutiert, ob eine Einmalabsenkung der Einspeisevergütung um 15 bis 25 Prozent im Jahr 2010 stattfinden soll. Derzeit sinkt der Prozentsatz jedes Jahr um 9 Prozent. Auch dies soll unter Umständen auf 10 Prozent erhöht werden. Die Solarbranche steht dem Vorschlag kritisch gegenüber. Es wird befürchtet, dass durch diese Maßnahme weniger „saubere Energie“ erzeugt werden wird. Für den Umweltschutz wäre dies ein herber Rückschlag. Auch wird auf den eventuell entstehenden Absatzmarktrückgang hingewiesen, was zu Schließungen von Unternehmen und dem Abbau von Arbeitsplätzen führen könnte. Auch die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Unternehmen könnte dadurch gefährdet werden.
Wer sich eine Solaranlage kauft erhält eine Vergütung für den in das Netz der Energieversorgungsunternehmen eingespeisten Strom aus regenerativen Energien, aber auch die Betreiber von Windkraftanlagen erhalten eine Einspeisevergütung gemäß dem EEG. Die Erzeuger von Solarstrom erhalten eine Grundvergütung in Höhe von 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Es gibt darauf noch Zuschläge, die abhängig von dem Standort und der Bauart der Anlage sind sowie davon, wie viel Kilowatt Leistung insgesamt eingespeist werden.
Durch dieses Gesetz wird den Betreibern einer erneuerbaren Energieanlage die Einspeisevergütung über mindestens 15 Jahre garantiert. Die Netzbetreiber werden im Gegenzug von staatlicher Seite dazu gezwungen, den „sauberen Strom“ bevorzugt abzunehmen, ihn ins Stromnetz einzuspeisen und die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung an den Erzeuger zu entrichten.
Ziel der Einspeisevergütung und des EEG ist es, den Verbrauch von fossilen Energien, wie Kohle, Erdöl, Erdgas und Kernkraft zu verringern und damit auch die Abhängigkeit von diesen fossilen Energieträgern. Der Klima- und Umweltschutz steht dabei natürlich an erster Stelle. Die zusätzliche Gewinnung von sauberer Energie ermöglicht auch die längere Nutzung von fossilen Energien, da diese so nicht weniger genutzt werden. Dies ist sehr sinnvoll, denn im Gegensatz zu erneuerbaren Energieträgern wie Wind oder Solarenergie stehen fossile Energieträger nicht unbegrenzt zur Verfügung.
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