













Additionalität
Der Begriff „Additionalität“ ist ein Begriff, der in Zusammenhang mit der EU bzw. mit dem EU-Strukturfonds verwendet wird. Man spricht hierbei vom sogenannten „Additionalitätsprinzip“. Dieses Prinzip besagt bzw. legt fest, dass die EU nur dann Fördergelder für strukturschwache Regionen bewilligen und bereitstellen darf, wenn sich auch das jeweilige Land, in dem die Fördergelder eingesetzt werden soll, selbst an der Förderung beteiligt.
Das Additionalitätsprinzip ist somit eine der wichtigsten Grundregeln im EU-Wirtschafts- und -Wettbewerbsrecht. Das Additionalitätsprinzip sieht außerdem vor, dass die EU nur dann Fördergelder in strukturschwache Regionen investieren darf, wenn es sich dabei um langfristig sinnvolle Investitionen handelt. Unternehmen dürfen also nur für solche Unternehmungen und Projekte EU-Fördergelder beantragen und erhalten, die über das kurzfristige Tagesgeschäft des jeweils geförderten Unternehmens hinausgehen.
EU-Fördergelder, die in strukturschwache Gebiete investiert werden, sind also nur dann EU-Recht-konform, wenn die Bereitstellung der Fördergelder zu einer Erhöhung der Forschungsausgaben im geförderten Unternehmen führt und somit langfristig eine Erhöhung der Forschungsleistung sowie einen wissenschaftlichen Fortschritt bewirkt.
Das Additionalitätsprinzip dient zwar im Grunde einer sinnvollen Sache, nämlich der Förderung von neuen Technologien und der fairen Verteilung von Kosten, die durch Forschungsausgaben entstehen, trotzdem wurde und wird das EU-Wettbewerbsrecht und damit auch das Additionalitätsprinzip häufig von verschiedenen Stellen kritisiert.
So kritisieren beispielsweise Vertreter von linken oder „grünen“ Parteien oftmals, dass das EU-Wettbewerbsrecht und das Additionalitätsprinzip dazu führt, dass ländliche strukturschwache Regionen innerhalb der EU geradezu mit Fördergeldern „überschwemmt“ werden, obwohl die betroffenen Regionen ohne die Förderung der EU wirtschaftlich kaum überlebensfähig wären. Ein beliebtes Beispiel hierfür sind die enormen Subventionen, die von der EU an Reisbauern in Frankreich gezahlt werden. Ohne die Struktur-Fördergelder aus dem gemeinsamen „Topf“ der EU wäre der Reisanbau in Frankreich nicht rentabel, und auch die Herstellung von anderen Agrarprodukten in europäischen Ländern wird von der EU massiv subventioniert. Kritiker bemängeln bei dieser Praxis, dass durch die Förderung von europäischen Agrarprodukten afrikanischen und asiatischen Landwirten der Zugang zum internationalen Markt erheblich erschwert wird, so dass die EU-Förderung dazu führt, dass Bauern in ärmeren Ländern außerhalb der EU ihre Existenzgrundlage verlieren.
Viele Bürger der reicheren EU-Mitgliedsstaaten bemängeln hingegen sehr häufig, dass das Additionalitätsprinzip zu lasch angewandt wird, und dass die reicheren Mitgliedsländer wie Deutschland, Großbritannien und Frankreich für ärmere Länder wie Rumänien, Bulgarien oder Portugal „mitbezahlen“ müssen. Da der EU-Finanzhaushalt und damit auch die Struktur-Subventionen durch die Steuergelder der Bürger in den Mitgliedsländern finanziert wird, führt dies bei Bürgern der reicheren Mitgliedsstaaten häufig zu Unmut, denn auch Statistiken belegen, dass beispielsweise Deutschland seit Jahren viel Geld in den Finanzhaushalt der EU einzahlt, jedoch nur wenig Geld durch Strukturförderungsmaßnahmen wieder zurück bekommt.
Das Additionalitätsprinzip ist somit eine der wichtigsten Grundregeln im EU-Wirtschafts- und -Wettbewerbsrecht. Das Additionalitätsprinzip sieht außerdem vor, dass die EU nur dann Fördergelder in strukturschwache Regionen investieren darf, wenn es sich dabei um langfristig sinnvolle Investitionen handelt. Unternehmen dürfen also nur für solche Unternehmungen und Projekte EU-Fördergelder beantragen und erhalten, die über das kurzfristige Tagesgeschäft des jeweils geförderten Unternehmens hinausgehen.
EU-Fördergelder, die in strukturschwache Gebiete investiert werden, sind also nur dann EU-Recht-konform, wenn die Bereitstellung der Fördergelder zu einer Erhöhung der Forschungsausgaben im geförderten Unternehmen führt und somit langfristig eine Erhöhung der Forschungsleistung sowie einen wissenschaftlichen Fortschritt bewirkt.
Das Additionalitätsprinzip dient zwar im Grunde einer sinnvollen Sache, nämlich der Förderung von neuen Technologien und der fairen Verteilung von Kosten, die durch Forschungsausgaben entstehen, trotzdem wurde und wird das EU-Wettbewerbsrecht und damit auch das Additionalitätsprinzip häufig von verschiedenen Stellen kritisiert.
So kritisieren beispielsweise Vertreter von linken oder „grünen“ Parteien oftmals, dass das EU-Wettbewerbsrecht und das Additionalitätsprinzip dazu führt, dass ländliche strukturschwache Regionen innerhalb der EU geradezu mit Fördergeldern „überschwemmt“ werden, obwohl die betroffenen Regionen ohne die Förderung der EU wirtschaftlich kaum überlebensfähig wären. Ein beliebtes Beispiel hierfür sind die enormen Subventionen, die von der EU an Reisbauern in Frankreich gezahlt werden. Ohne die Struktur-Fördergelder aus dem gemeinsamen „Topf“ der EU wäre der Reisanbau in Frankreich nicht rentabel, und auch die Herstellung von anderen Agrarprodukten in europäischen Ländern wird von der EU massiv subventioniert. Kritiker bemängeln bei dieser Praxis, dass durch die Förderung von europäischen Agrarprodukten afrikanischen und asiatischen Landwirten der Zugang zum internationalen Markt erheblich erschwert wird, so dass die EU-Förderung dazu führt, dass Bauern in ärmeren Ländern außerhalb der EU ihre Existenzgrundlage verlieren.
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