













Unternehmensprofil
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist eine deutsche Regulierungsbehörde, dessen Aufgabe darin besteht, den Wettbewerb in sogenannten Netzmärkten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Der vollständige Name der Bundesnetzagentur lautet "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen".
Der Verwaltungssitz der Bundesnetzagentur ist die ehemalige deutsche Hauptstadt Bonn, die technische Zentrale der Bundesnetzagentur hat allerdings in Mainz ihren Standort. Seit dem Jahr 2000 ist Matthias Kurth Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur beschäftigt in Deutschland etwa 2.500 Mitarbeiter.
Die Bundesnetzagentur ist eine noch relativ junge Behörde, die Agentur wurde erst 1998 unter dem Namen "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" gegründet und soll seitdem unter anderem dazu beitragen, einen freien und fairen Wettbewerb im Bereich der Post- und Telekommunikationsbranche zu gewährleisten. Anlass für die Gründung der Bundesnetzagentur war somit auch vor allem die in den 90er-Jahren durchgeführte Privatisierung der Deutschen Post und der Deutschen Telekom. Heute beschränkt sich das Tätigkeitsfeld der Bundesnetzagentur aber nicht mehr ausschließlich auf die Bereiche Telekommunikation und Post.
Die Bundesnetzagentur ist als eine von staatlicher Seite kontrollierte Behörde zwar vor allem dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen für einen freien und fairen Wettbewerb zu schaffen, dennoch ist die Behörde auch darum bemüht, einen engen Kontakt zu den Verbrauchern und nicht nur zu den Unternehmen zu pflegen. Denn letztlich sind es die Verbraucher, die von einem ausgeglichenen Markt profitieren. So versucht die Bundesnetzagentur auch, Transparenz zu erzeugen.
Zum Zwecke der Marktregulierung prüft die Bundesnetzagentur beispielsweise verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen und legt fest, ob die Entgelte für bestimmte Dienstleistungen angemessen sind. Außerdem sorgt die Bundesnetzagentur beispielsweise dafür, dass "übermächtige", überregionale Energiekonzerne nicht ohne Weiteres kleinere Versorgungsunternehmen aufkaufen können.
Regelmäßig sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass Energiekonzerne ihre Strom- und Gaspreise anpassen müssen, da die Preise von der Bundesnetzagentur als unangemessen, das heißt als "zu hoch" eingestuft werden. Auch wenn sowohl die EU als auch die Bundesnetzagentur versuchen, die Monopolbildung im Bereich der Energiewirtschaft zu verhindern, gelingt dies häufig leider nur in geringfügigem Ausmaß. Die Bundesnetzagentur wird häufig auch von Verbraucherschützern kritisiert, die der Meinung sind, dass die Behörde zu wenig tut, um Verbrauchern unnötige Kosten zu ersparen.
Um ihr schlechtes Image aufzupolieren, versucht die Bundesnetzagentur in den letzten Jahren mehr Verbrauchernähe zu demonstrieren. So bietet die Bundesnetzagentur beispielsweise Hilfe bei Konflikten mit Gas- oder Stromversorgungsunternehmen an. Zumindest im Bereich der Telekommunikation lässt sich sagen, dass die Bundesnetzagentur in den letzten Jahren "gute Arbeit" geleistet hat, denn in den letzten Jahren sind die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen immer wieder massiv gesunken - dieser Preiskampf kommt den Verbrauchern natürlich zugute, allerdings gehen die Preissenkungen teilweise mit einer Verschlechterung des Kundenservices einher - diesen zu verbessern ist jedoch nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur.
Der Verwaltungssitz der Bundesnetzagentur ist die ehemalige deutsche Hauptstadt Bonn, die technische Zentrale der Bundesnetzagentur hat allerdings in Mainz ihren Standort. Seit dem Jahr 2000 ist Matthias Kurth Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur beschäftigt in Deutschland etwa 2.500 Mitarbeiter.
Die Bundesnetzagentur ist eine noch relativ junge Behörde, die Agentur wurde erst 1998 unter dem Namen "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post" gegründet und soll seitdem unter anderem dazu beitragen, einen freien und fairen Wettbewerb im Bereich der Post- und Telekommunikationsbranche zu gewährleisten. Anlass für die Gründung der Bundesnetzagentur war somit auch vor allem die in den 90er-Jahren durchgeführte Privatisierung der Deutschen Post und der Deutschen Telekom. Heute beschränkt sich das Tätigkeitsfeld der Bundesnetzagentur aber nicht mehr ausschließlich auf die Bereiche Telekommunikation und Post.
Die Bundesnetzagentur ist als eine von staatlicher Seite kontrollierte Behörde zwar vor allem dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen für einen freien und fairen Wettbewerb zu schaffen, dennoch ist die Behörde auch darum bemüht, einen engen Kontakt zu den Verbrauchern und nicht nur zu den Unternehmen zu pflegen. Denn letztlich sind es die Verbraucher, die von einem ausgeglichenen Markt profitieren. So versucht die Bundesnetzagentur auch, Transparenz zu erzeugen.
Zum Zwecke der Marktregulierung prüft die Bundesnetzagentur beispielsweise verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen und legt fest, ob die Entgelte für bestimmte Dienstleistungen angemessen sind. Außerdem sorgt die Bundesnetzagentur beispielsweise dafür, dass "übermächtige", überregionale Energiekonzerne nicht ohne Weiteres kleinere Versorgungsunternehmen aufkaufen können.
Regelmäßig sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass Energiekonzerne ihre Strom- und Gaspreise anpassen müssen, da die Preise von der Bundesnetzagentur als unangemessen, das heißt als "zu hoch" eingestuft werden. Auch wenn sowohl die EU als auch die Bundesnetzagentur versuchen, die Monopolbildung im Bereich der Energiewirtschaft zu verhindern, gelingt dies häufig leider nur in geringfügigem Ausmaß. Die Bundesnetzagentur wird häufig auch von Verbraucherschützern kritisiert, die der Meinung sind, dass die Behörde zu wenig tut, um Verbrauchern unnötige Kosten zu ersparen.
Um ihr schlechtes Image aufzupolieren, versucht die Bundesnetzagentur in den letzten Jahren mehr Verbrauchernähe zu demonstrieren. So bietet die Bundesnetzagentur beispielsweise Hilfe bei Konflikten mit Gas- oder Stromversorgungsunternehmen an. Zumindest im Bereich der Telekommunikation lässt sich sagen, dass die Bundesnetzagentur in den letzten Jahren "gute Arbeit" geleistet hat, denn in den letzten Jahren sind die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen immer wieder massiv gesunken - dieser Preiskampf kommt den Verbrauchern natürlich zugute, allerdings gehen die Preissenkungen teilweise mit einer Verschlechterung des Kundenservices einher - diesen zu verbessern ist jedoch nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur.
Erneuerbare Energien
25.11.2010 - Bundesnetzagentur gibt grünes Licht für erste Gleichstromverbindungsleitungen nach Norwegen
Bonn - Durch eine heute erteilte Ausnahmegenehmigung hat die Bundesnetzagentur die geplante NorGer-Verbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen von bestimmten Vorschriften der Energieregulierung ausgenommen. Der Beschluss beruht auf einem Antrag des Unternehmens NorGer KS bei der Bundesnetzagentur. "Unsere Entscheidung setzt ein positives Signal für die Integration erneuerbarer Energien und leistet einen wichtigen Beitrag für die europäische Marktintegration", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Für neue Gleichstromverbindungsleitungen können auf der Grundlage der europäischen Verordnung Nr. 1228/2003 Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Damit können diese Leitungen u. a. von den Vorgaben über die Verwendung der Engpasserlöse sowie von Vorschriften über den Netzanschluss und Netzzugang befreit werden. Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sind u. a., dass sich die Investition positiv auf den Wettbewerb im Strommarkt auswirkt und das Risiko für dieses Projekt so hoch ist, dass die Leitung ohne Ausnahmegenehmigung nicht errichtet würde. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind in Deutschland die Bundesnetzagentur und in Norwegen das Öl- und Energieministerium zuständig.
"Die Entscheidung, die im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erfolgt ist, stellt einen wesentlichen Meilenstein für die Projektrealisierung dar. Die Europäische Kommission kann bis Ende Februar 2011 Einwände gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur erheben, ich gehe aber davon aus, dass dieses grenzüberschreitende Projekt auch von ihr unterstützt wird", so Kurth.
Bei der NorGer KS handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der norwegischen Agder Energi AS, Lyse Produksjon AS, Statnett SF und der schweizerischen Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG. Dieses Konsortium beabsichtigt, die erste unmittelbare Stromverbindungsleitung zwischen Norwegen und Deutschland zu errichten. Das ca. 600 Kilometer lange Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel (HGÜ) ist mit einer Kapazität von 1.400 MW projektiert. Das Kabel soll ab 2015 die deutschen und norwegischen Strommärkte miteinander verbinden. Die gesamte Kapazität wird den Marktteilnehmern durch ein implizites Auktionsverfahren an den Strombörsen EPEX-Spot und Nordpool-Spot zur Verfügung gestellt.
"Eine Verbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen ermöglicht den Ausgleich der schwankenden deutschen Windstromerzeugung durch die Markt-Kopplung mit dem durch Wasserkraft geprägten norwegischen Strommarkt. Damit leistet die NorGer-Verbindungsleitung auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung", erklärte Kurth.
Für neue Gleichstromverbindungsleitungen können auf der Grundlage der europäischen Verordnung Nr. 1228/2003 Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Damit können diese Leitungen u. a. von den Vorgaben über die Verwendung der Engpasserlöse sowie von Vorschriften über den Netzanschluss und Netzzugang befreit werden. Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung sind u. a., dass sich die Investition positiv auf den Wettbewerb im Strommarkt auswirkt und das Risiko für dieses Projekt so hoch ist, dass die Leitung ohne Ausnahmegenehmigung nicht errichtet würde. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind in Deutschland die Bundesnetzagentur und in Norwegen das Öl- und Energieministerium zuständig.
"Die Entscheidung, die im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt erfolgt ist, stellt einen wesentlichen Meilenstein für die Projektrealisierung dar. Die Europäische Kommission kann bis Ende Februar 2011 Einwände gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur erheben, ich gehe aber davon aus, dass dieses grenzüberschreitende Projekt auch von ihr unterstützt wird", so Kurth.
Bei der NorGer KS handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen der norwegischen Agder Energi AS, Lyse Produksjon AS, Statnett SF und der schweizerischen Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG. Dieses Konsortium beabsichtigt, die erste unmittelbare Stromverbindungsleitung zwischen Norwegen und Deutschland zu errichten. Das ca. 600 Kilometer lange Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungskabel (HGÜ) ist mit einer Kapazität von 1.400 MW projektiert. Das Kabel soll ab 2015 die deutschen und norwegischen Strommärkte miteinander verbinden. Die gesamte Kapazität wird den Marktteilnehmern durch ein implizites Auktionsverfahren an den Strombörsen EPEX-Spot und Nordpool-Spot zur Verfügung gestellt.
"Eine Verbindungsleitung zwischen Deutschland und Norwegen ermöglicht den Ausgleich der schwankenden deutschen Windstromerzeugung durch die Markt-Kopplung mit dem durch Wasserkraft geprägten norwegischen Strommarkt. Damit leistet die NorGer-Verbindungsleitung auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung", erklärte Kurth.
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist die deutsche Regulierungsbehörde, die zuständig ist für, den fairen Wettbewerb in "Netzmärkten", also bsp. in Stromnetzen, Telekommunikationsnetzen und Gasnetzen. ...mehr
Wasserkraft
Wasserkraft, um den Anteil erneuerbarer Energie in Deutschland zu erhöhen, unterstützt die Bundesregierung auch die Energiegewinnung aus Wasserkraft. ...mehr
Quelle: Bundesnetzagentur
+++Beschleunigter Ausbau von Infrastrukturen verlangt attraktive Investitionsbedingungen+++ ...mehr
+++Netzentwicklungsplan Gas wesentlicher Baustein bei der Umsetzung der Energiewende und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit+++ ...mehr
Der Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat in seiner heutigen Sitzung den Thüringer Wirtschaftsminister Matthias Machnig ...mehr
+++23 Prozent Kürzung gegenüber Antrag der DB Energie GmbH+++ ...mehr
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