Gütekriterien für Ökostrom
Im ersten Teil dieses Blogs wurde erläutert wie
Ökostrom funktioniert. Bevor wir uns den Gütekriterien für
Ökostrom zuwenden, will ich zunächst eine weitere Form von
Ökostrom – das sogenannte Fondsmodell – erwähnen. Beim Fondsmodell bezieht der Verbraucher in aller Regel Graustrom, also Strom der in Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerken produziert worden ist. Er zahlt jedoch einen Aufschlag auf seine Stromkosten. Dieser Aufschlag wird dann vom jeweiligen Anbieter in den Neubau erneuerbarer Energien investiert. Da in Deutschland jedoch das Händlermodell, das Modell über Herkunftsnachweise, favorisiert wird, konzentriere ich mich im Folgenden auf die Frage wie gut Ökostromprodukte auf Basis von Herkunftsnachweisen sind.
Zunächst einmal ist es natürlich immer zu begrüßen, wenn ein Stadtwerk beschließt den Kunden ein
Ökostrom-Produkt anzubieten, da dies immer auch ein politisches Signal darstellt.
Die für den Energieanbieter kostengünstigste Variante ist der Erwerb von Herkunftsnachweisen von alten (bereits steuerlich abgeschriebenen) Wasserkraftwerken. Kritiker bemängeln hierbei, dass dadurch der Ausbau erneuerbarer Energien nicht gefördert wird, sondern lediglich eine Umverteilung sowieso vorhandener Strommengen vorgenommen wird. Im Kern ist diese Kritik zunächst einmal richtig, aber Sie greift, meiner Meinung nach, zu kurz. Zum einen kann es natürlich sehr sinnvoll sein ein älteres Kraftwerk weiter zu betreiben, wenn dieses technologisch und ökologisch auf dem neuesten Stand ist. Da jeder Kraftwerksneubau ein Eingriff in die Natur darstellt, wäre es doch nahezu sträflich ein solches Kraftwerk durch ein neues Kraftwerk zu ersetzen. Ein ökonomisch abgeschriebenes Kraftwerk muss noch lange nicht ökologisch abgeschrieben sein. Zum Anderen halte ich die Kraftwerksebene für den falschen Ansatzpunkt. Viel interessanter ist doch der Kraftwerksbetreiber, der die Zertifikate verkauft, bei dem also zusätzliche Gewinne generiert werden. „Was passiert mit dem Geld? Investiert der Betreiber in den Neubau erneuerbarer Energien oder erhöht der Verkauf der Zertifikate ausschließlich den Gewinn des Unternehmens?“ - Sind meiner Meinung nach die wirklich wichtigen Fragen und nicht die nach dem Alter des Kraftwerks. Die Zusätzlichkeit (Additionalität) /
Nachhaltigkeit kann nicht am Alter eines Kraftwerks festgemacht werden, sondern daran, ob der Betreiber auch zukünftig den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben wird, um so auch weiter zum ökologischen Umbau der Energiewirtschaft beizutragen.
Im deutschen Markt gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Qualitätslabeln, die dem Verbraucher anzeigen, ob ein
Ökostrom-Produkt auch einer Zusätzlichkeit und
Nachhaltigkeit genüge tut. Bei dem OK Power Label des Vereins Energievision wird hierbei auf das Alter der Kraftwerke geachtet. Ein Drittel der Anlagen aus denen die Herkunftsnachweise stammen müssen sechs Jahre oder jünger sein, ein Drittel muss jünger 12 Jahre sein und ein Drittel der Herkunftsnachweise darf aus älteren Bestandsanlagen stammen. Ähnlich verhält es sich beim EE01 Label des TÜV Süd. Hier müssen 25% der Herkunftsnachweise aus Kraftwerken stammen, die 3 Jahre oder jünger sind und 75% der Herkunftsnachweise dürfen aus älteren Bestandsanlagen stammen. Beide Label legen zudem zugrunde, dass die Kraftwerksbetreiber eine grundsätzlich ökologische Ausrichtung haben.
Bei unserem eigenen Label (Bischoff & Ditze Energy) „Renewable +“ haben wir gänzlich auf Altersbeschränkungen verzichtet und uns zu 100% auf den Geldfluss, sprich auf den Ausbau erneuerbarer Energien fokussiert. Renewable + garantiert, dass die Kraftwerksbetreiber während der Lieferperiode (Zeitraum für den der Herkunftsnachweis ausgestellt wird) in den Ausbau / Neubau erneuerbarer Energien investiert bzw. in entsprechende ökologische Maßnahmen investiert. Diese Garantie lassen wir vom TÜV Rheinland auditieren und zertifizieren.
Wie man sieht, haben Energieversorger also eine ganze Reihe an Bausteinen aus denen sie ihr
Ökostrom-Produkt zusammensetzen können. Energieversorger können auf die Qualitätslabel zurückgreifen, sie können ungelabelte Herkunftsnachweise nutzen und eventuelle Mehreinnahmen z.B. in lokale Naturschutzprojekte fließen lassen – also das Fondsmodell mit dem Händlermodell verknüpfen – und vieles mehr. Die gleiche Vielfalt hat der Verbraucher, insbesondere da die Energieversorger ihre
Ökostrom-Produkte natürlich massiv bewerben. Der Verbraucher kann also, dass für ihn – gemäß seinen finanziellen Möglichkeiten und inhaltlichen Ansprüchen – passende
Ökostrom-Produkt auswählen.
Und egal für welches
Ökostrom-Produkt er sich entscheidet, der Wechsel zu einem
Ökostrom-Produkt ist immer ein politisches Signal für eine ökologische, nachhaltige Umgestaltung der Energiewirtschaft.
Ihr Martin Bischoff
Nachhaltigkeit
Dieser Begriff gilt seit einigen Jahren als Leitbild für eine zukunftsfähige Entwicklung der Menschheit. Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, welche die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt ...mehr
Ökostrom
Unter dem Begriff Ökostrom wird lediglich jene elektrische Energie zusammengefasst, die nicht nur aus erneuerbaren Ressourcen, sondern auch auf eine ökologisch vertretbare Art und Weise produziert wird. ...mehr